Abnahmeprüfung

Die Abnahme von Projekten in Bezug auf Änderungen oder Neubau erfolgt gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §14) sowie der VV BAU-STE im Rahmen der CSM Überwachung durch EBA-Prüfsachverständige. Auf Basis der freigegebenen Ausführungsunterlagen umfasst die Abnahmeprüfung Vorbereitungen, Korrekturen, Vermerke und Eintragungen: Die Mängelbeseitigung der Bauüberwachung wird kontrolliert und dokumentiert.

Leistungsübersicht

  • Prüfsachverständiger
  • VV Bau STE
  • Telekommunikationsanlagen